Weshalb lohnt sich bei der Steuererklärung ein Steuerberater?
posted am: 19 Februar 2021
Jedes Jahr beginnt mit einer neuen Steuererklärung. Während die Unternehmen die notwendigen Unterlagen erst im Laufe des Jahres zusammenstellen und über ihren Steuerberater an das Finanzamt übergeben, haben es Privatleute, Kleingewerbetreibende und Freiberufler einfacher. Sie rufen das von der Finanzbehörde bereitgestellte Online-Portal auf und tragen dort die erforderlichen Daten ein. Für jede Einkunftsart gibt es einen separaten Online-Bogen mit den erforderlichen Feldern. Hier wird beispielsweise zwischen Arbeitnehmern, Selbstständigen und Rentnern unterschieden. Die Beamten dürfen zwar bei der Bedienung der jeweiligen Menüs helfen, steuerrechtliche Tipps erhält der Steuerpflichtige jedoch nicht. Nach der erfolgreichen Erfassung sendet der Steuerpflichtige dann alle Informationen an das für ihn zuständige Finanzamt. Benötigt der dortige Sachbearbeiter die Originalbelege, fordert er sie direkt per Mail an.
Sollte der Steuerpflichtige vor der Abgabe Bedenken haben, kann er sich an einen Steuerberater wenden. Nach der Terminvergabe erhält der Mandant eine Online-Checkliste. In ihre sind alle Unterlagen aufgeführt, die der Betreffende zum ersten Gespräch mitbringen muss. Während der sich anschließenden Beratung mit dem Steuerberater erhält er wichtige und wertvolle Ratschläge. Gegebenenfalls übernimmt der Berater sowohl das Ausfüllen als auch das Versenden der Steuererklärung. Hierzu benötigt er allerdings die vom Amt vorgegebenen Zugangsdaten. Der Steuerpflichtige kann sich alternativ an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Die dort tätigen Mitarbeiter sind entsprechend qualifiziert und haben meistens einen Steuerfachgehilfenbrief, der ihnen nach der jeweiligen Beendigung der Ausbildung von der Steuerberaterkammer ausgehändigt wird.
Die Arbeit des Steuerberaters ist jedoch teuer. Dafür kann die von ihm erstellte Rechnung in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Die Kosten stehen entweder mit einer Einkunftsart in Verbindung oder werden als Betriebsausgaben berücksichtigt.
Von den Einkünften können einige gesetzlich festgelegte Beträge abgezogen werden. Zu ihnen gehören beispielsweise der Grund- und Rentenfreibetrag.
Für die Erstberatung muss der Steuerpflichtige seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Dieser dient zur Identifikation und soll verhindern, dass die Steuererklärung im fremden Namen abgegeben wird. Danach benötigt der Berater die Steuer- und Steueridentifikationsnummer. Um sich einen Einblick über die letzten Einkommensverhältnisse zu verschaffen, sieht sich der Steuerberater die letzte Einkommensteuererklärung an. Aus den aktuellen Kontoauszügen des letzten Jahres ersieht er, welche Beträge und Ausgaben abzugsfähig sind und somit die festzusetzende Steuer mindern können.
Für die aktuelle Steuererklärung setzt er die elektronische Lohnsteuerbescheinigung an. In ihr weist der Arbeitgeber alle Brutto- und Nettozahlungen nach, die er an oder für den Steuerpflichtigen ausgezahlt hat. War der Steuerpflichtige einige Zeit während des Jahres arbeitslos, wird die Bescheinigung des Arbeitsamtes in die Berechnung einbezogen.
Den Abschluss bilden die Werbungskosten, die Sonderausgaben und die außerordentlichen Aufwendungen. Meistens müssen diese Beträge durch die Belege nachgewiesen werden. Dazu gehören beispielsweise die Fahrtkosten, die Kilometernachweise und die Beiträge für die privaten Versicherungen.